MunzHof

Rahel Munz Reitlehrerin · Trainerin A · Erlebnispädagogin
Judentenberg 22
D-88636 Illmensee

Telefon: +49 (0)7558 - 938-001 oder -002
Mobil: +49 (0)151 - 40 60 93 74
E-Mail: info@munzhof.de

Unsere Reiterferien 2023


Auf unserem Reiterhof bieten wir verschiedene Arten von Reitferien für Kinder, Jugendliche, Erwachsene oder Familien an.

Diese finden vorwiegend in den deutschen und schweizer Schulferien statt.

Grundsätzlich ist die große Stallarbeit organisiert. Füttern am Abend, mal zwischendurch ein wenig Ausmisten sowie auch die anderen Tiere versorgen machen wir zusammen.

Bei zu heißem Sommerwetter gehen wir auch mal gerne Baden zum Illmensee. Individuelles Abendprogramm je nach Gruppe/ Lust und Laune: Lagerfeuer, Stockbrot grillen, schlafen bei den Pferden, Zelten im Garten, Stadtbesuch in Ravensburg und je nach Wetter evtl. auch mal einen Pferdefilm schauen...

Eine bodenständige Küche mit guten, zum Teil Biozutaten sind eine Selbstverständlichkeit. Eine gewisse Mithilfe, wie Tisch decken oder mal beim Kochen helfen, gehört auch dazu.

Unterbringung

Je nach Gruppe erfolgt diese entweder bei uns im Haus im großen, doppelstöckigen Gemeinschaftszimmer oder in den kleineren Kinderzimmern zu zweit oder dritt oder im Gästehaus direkt nebenan.

Stornierungsbedingungen

Wir hoffen natürlich, dass Ihr Kind wie gewünscht an den Reitferien teilnehmen kann. Falls dennoch Ihrer Buchung etwas in den Weg kommen sollten, behalten wir uns vor, Ihnen folgende Stornierungsgebühren zu berechnen:

Bis zum 90. Tag vor Reitferienbeginn: 25,- € Bis zum 60. Tag vor Reitferienbeginn: 275,- € Bis zum 30. Tag vor Reitferienbeginn: 375,- € Anschließend berechnen wir Ihnen: 475,- €

Falls der Platz wiederbesetzt werden kann, berechnen wir lediglich 25,- € Bearbeitungsgebühr. Es zählt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht. Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Dies gilt auch, falls Ihr Kind durch Krankheit an der Inanspruchnahme der Leistung verhindert ist.

Corona: Die Stornierungsgebühren greifen regulär, falls der Teilnehmer/die Teilnehmerin durch Quarantäne an der Inanspruchnahme der Leistung verhindert ist. Im Falle einer Verhinderung der Anreise durch Höhere Gewalt, etwa behördliche Maßnahmen, werden 90 % des Gesamtbetrages zurückerstattet:

> Reise aus einem Risikogebiet oder Reise in ein Risikogebiet
> Reiseverbot aufgrund eines Lock-Downs
> Einreiseverbot aufgrund Grenzschließung

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Gutschein über den bezahlten Gesamtbetrag zu erhalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Es gelten die aktuell gültigen Bedingungen der Corona-Verordnung Baden-Württemberg.

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